Probetraining

Unsere AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Dienstleistungen, Warenhandel & Reisen.

AGBs für Outdoor Fitness Training bei OBC

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen, Warenhandel & Reisen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dir und Original Bootcamp über die Erbringung von Dienstleistungen, den Verkauf von Waren sowie die Erbringung von Reiseleistungen.

1. AGB Dienstleistungen

      i.       Abschluss des Dienstleistungsvertrages

Mit deiner Bestellung gibst du ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung mit dir zu schließen, welches 24 Stunden Bestand hat und innerhalb dieser Zeit von uns elektronisch bestätigt wird. Erfolgt diese Bestätigung nicht bist du nach Ablauf dieser Frist nicht mehr an dein Angebot gebunden.

     ii.       Leistungen

Original Bootcamp verpflichtet sich, dich im Rahmen der gebuchten Events, Workshops oder Trainingseinheiten zu betreuen. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. 

    iii.       Trainingsmodalitäten Fitnessbootcamp

Ein Bootcamp besteht, falls nicht anders online unter www.original-bootcamp.com definiert, aus 16 Trainingseinheiten in 8 Wochen. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten. Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer werden online unter www.original-bootcamp.com bekanntgegeben. Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichen Trainer besteht nicht. Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere eng anliegende Kleidung und Sportschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig. Eine geeignete Unterlage für Bodenübungen (z.B.: Yogamatte) ist von dir mitzubringen.

Um auszuprobieren ob dir unser Angebot zusagt, steht dir ein kostenfreies Probetraining zu. Weitere Einzelstunden sind nicht zulässig. Bei einer Teilnehmerzahl zum ersten Camptermin von weniger als 4 Teilnehmenden, behalten wir uns vor, das Camp zu stornieren. Die nicht durchgeführten Termine werden dem Kunden zurückerstattet. 

    iv.       Trainingsmodalitäten Online Fitnesstraining

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten falls nicht anders unter www.original-bootcamp.com veröffentlicht. Die jeweiligen Zeiten, Tage und Trainer werden online unter www.original-bootcamp.com bekanntgegeben. Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichen Trainer besteht nicht. Das Training findet Online mit dem Videokonferenztool Zoom statt. Zoom kann ohne die Installation eines Programms über den Browser genutzt werden. Die Nutzungsbedingungen von Zoom findest du unter https://explore.zoom.us/de/terms/. Die Voraussetzung für das Training ist das Tragen von geeigneter Sportbekleidung und eine Fläche von ca. 6 m2. Insbesondere eng anliegende Kleidung und Sportschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig. Eine geeignete Unterlage für Bodenübungen (z.B.: Yogamatte) ist sinnvoll.

Um auszuprobieren ob dir unser Angebot zusagt, steht dir ein kostenfreies Probetraining zu. Weitere Einzelstunden sind nicht zulässig.

Neben Einzelstunden kannst du 3er und 10er Karten erwerben. Die erworbenen Gutscheine für Trainingseinheiten werden dir im Anschluss an deine Online Buchung per Email zugesendet. Sie sind 12 Monate gültig.

    v.       Haftung

Original Bootcamp beschränkt die Haftung bei Sachschäden (z.B.: Brillen, Hörgeräte etc.) auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung durch Original Bootcamp und seine Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Original Bootcamp beruhen; in diesem Fall ist die Haftung von Original Bootcamp für Sachschäden jedoch auf den für Original Bootcamp bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlichen Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust und vertrauen darfst. Original Bootcamp haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von dir mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmst du neben den bei Original Bootcamp über unsere Internetseite bestellten Leistungen die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Original Bootcamp vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tust du dies auf eigene Verantwortung.

Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Original Bootcamp um deinen etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen. Du hast dich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Bootcamps und anderen von Original Bootcamp durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig im bereitgestellten Gesundheitsfragebogen zu beantworten. Der Fragebogen ist mindestens ein Mal pro Jahr zu aktualisieren. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

Darüber hinaus haftet Original Bootcamp bei exklusiven Trainings und Events (z.B. Firmenveranstaltungen) nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggeber mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Original Bootcamp vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Auftraggeber hat alle teilnehmenden Personen über die Art der Veranstaltung aufzuklären und hat sich bei Buchung eines Original Bootcamp Workouts oder Original Bootcamp Zirkeltrainings die Sporttauglichkeit der Teilnehmer bestätigen zu lassen. Der Auftraggeber hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Events und anderen von Original Bootcamp durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

     vi.       Verhinderung und Ausfall

Grundsätzlich trägst du das Risiko des Versäumens eines gebuchten Events, Workshops oder einer gebuchten Trainingseinheit durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst. In langwierigen Krankheitsfällen, die zu einer Teilnahmeverhinderung von mehr als 25% der Trainingseinheiten eines Bootcamps führt, kann gegen fristgerechte Meldung gegenüber Original Bootcamp (1 Tag nach der 2. verpassten Kursstunde) und fristgerechte Einreichung eines ärztlichen Attests (innerhalb von 5 Werktagen nach der 9. verpassten Kursstunde) die Differenz zu dem Preis eines halben Camps als Gutschein für ein weiteres Bootcamp von Original Bootcamp erstattet werden.

Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben.

Vorbehaltlich etwaiger Regelungen im konkreten Angebot wird bei exklusiv gebuchten Events, Firmenevents, Firmencamps und sonstigen Firmenangeboten bei einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung der volle Preis fällig. Wird die Veranstaltung vorher abgesagt, beträgt die Stornierungsgebühr 50% des vereinbarten Veranstaltungspreises.

    vii.       Bookies und Bookies+

Bis zum offiziellen Start des von dir gebuchten Bootcamps kannst du dich für bis zu 25% der Trainingseinheiten in deinem Kundenkonto abwesend melden. Hierfür bekommst du einen Bookie+ gutgeschrieben. Sobald du 16 Bookies+ gesammelt hast, kannst du in deinem Kundenaccount ein Bootcamp mit 16 Einheiten kostenfrei buchen. Die gesammelten Bookies+ verfallen 6 Monate nach dem Abschluss des zuletzt gebuchten Bootcamps ersatzlos.

Nach dem Start des von dir gebuchten Bootcamps kannst du bis zu 24 Stunden vor Beginn einer Einheit diese Einheit absagen. Hierfür bekommst du einen Bookie gutgeschrieben. Mit dem Bookie kannst du dich in eine andere in deinem Kundenaccount angebotene Bootcamp Einheit einbuchen. Darüber hinaus findest du weitere Optionen zur Nutzung deiner Bookies in deinem Kundenaccount. Bookies verfallen 3 Monate nach der für den jeweiligen Bookie angegebenen Abwesenheit.

Die Anzahl an abgesagten Einheiten vor Start des Camps und nach Start des Camps darf 25% der gebuchten Einheiten nicht überschreiten.

Ein Anspruch auf die Auszahlung von Bookies und Bookies+ besteht in keinem Fall.

    viii.       Egym Wellpass Mitgliedschaft

Wenn du eine aktive Mitgliedschaft bei Egym Wellpass hast, kannst du kostenfrei 1 x pro Woche an einem Bootcamp teilnehmen. Sobald deine Mitgliedschaft bei Egym Wellpass inaktiv wird, werden deine gebuchten Einheiten in der Zukunft storniert.

    ix.         Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen

Du erklärst dich bei Buchung eines Events damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und/oder Videos von den anwesenden Teilnehmer(innen) gemacht werden und zu Werbe- und Promotionszwecken zur Veröffentlichung 1. auf der Homepage des/der Veranstalters www.original-bootcamp.com und www.boot-box.de 2. in (Print-)Publikationen des/der Veranstalters 3. auf der Facebook und Instagram-Seite des/der Veranstalters verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Du erkennst an, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem/der Veranstalter in jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem/der Veranstalter/-in möglich ist.

 

2. AGB Warenhandel

      i.       Zustandekommen des Vertrags

Mit deiner Bestellung gibst du ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit dir zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an dich innerhalb von zwei Tagen können wir dieses Angebot annehmen.

     ii.       Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

    iii.       Preise, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf

Alle Preise sind Endpreise; sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit du von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machst, hast du die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

    iv.       Lieferbedingungen

Sofern nicht beim Angebot anders angegeben, bringen wir die Ware innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

 

3. AGB Reisen

i                     Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen

a                   Mit deiner Reiseanmeldung bietest dem Reiseveranstalter – nachfolgend OBC genannt - den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von OBC für die jeweilige Reise, soweit dir diese bei Buchung vorliegen. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von OBC zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

b                   Du hast für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die du die Buchung vornimmt, wie für deine eigenen einzustehen, soweit du diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.

c                    Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhälst du eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von dir gebuchten Reiseleistungen enthält. Beim elektronischen Geschäftsverkehr erhältst du die Bestätigung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger. Weicht die Bestätigung von deiner Anmeldung ab, ist OBC an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit OBC bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und du innerhalb der Bindungsfrist OBC die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärst.

d                   Die vom OBC gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn.1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

e                   Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

ii                    Bezahlung

a                   Zur Absicherung der Kundengelder hat OBC eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.

b                   Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Zahlung des Gesamtpreises fällig.

c                   Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 3.v) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 3.vi) werden jeweils sofort fällig.

d                   Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt der Reiseveranstalter ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung deines Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.

e                    Reisen kannst du auch per Überweisung bezahlen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Bestätigung zu leisten.

f                   Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlst du auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann OBC von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. OBC kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 3.v.c und 3.v.d verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dir unbenommen.

iii Sonderwünsche, Reiseleitung und Haustiere

a                   Sonderwünsche

Unser Kundenservice darf Sonderwünsche gegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. OBC bemüht sich, deinem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.

b                   Reiseleitung, Betreuung

Bei den angebotenen Reisen wirst du vor Ort durch unsere Trainer und Reiseleitung betreut.

c                   Haustiere

Haustiere jeglicher Art sind bei unseren Reisen nicht zugelassen.

iv Leistungsänderungen

a                   Vor Vertragsschluss kann OBC jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die du vor Buchung selbstverständlich informiert wirst.

b                   Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und von OBC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

c                    OBC ist verpflichtet, dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls wird dir eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt angeboten.

d                   Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben deinerseits, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, bist du berechtigt, innerhalb einer von OBC gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn OBC dir eine solche Reise angeboten hat. Du hast die Wahl, auf die Mitteilung von OBC zu reagieren oder nicht. Wenn du gegenüber OBC reagierst, dann kannst du entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern dir eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn du gegenüber OBC nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagierst, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf bist du in der Erklärung gemäß Ziffer 3.iv.c in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

e                   Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte OBC für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

v                   Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren

a                   Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber OBC zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen dir, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

b                   Trittst du vor Reisebeginn zurück oder trittst die Reise nicht an, so verliert OBC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann OBC eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von OBC unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 3.v.c pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von OBC ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was OBC durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen von dir von OBC zu begründen. Dir bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die OBC zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von OBC geforderte Entschädigungspauschale.

c                    Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person/pro Wohneinheit bei Rücktritt:

bis zum 42. Tag vor Reiseantritt:                                                          20%

 

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt:                                                          40%

 

bis zum 6. Tag vor Reiseantritt:                                                            80%

 

ab dem 5. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt:                        100%

d                   OBC behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit OBC nachweist, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist OBC verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

e                   Ist OBC infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat OBC unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

f                    Dein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 3.vi.b), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie OBC nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

vi                  Umbuchung, Ersatzperson

a                   Auf deinen Wunsch nimmt OBC, soweit durchführbar, bis zum 42. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Person erhoben.

Darüber hinaus gilt Folgendes: Bei einer Änderung der Unterkunft oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. Änderungen nach der oben genannten Frist sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.i) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 3.v.c bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

b                   Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kannst du auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in deine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie OBC spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

OBC kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an deine Stelle, ist OBC berechtigt, für die OBC durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 50,– zu verlangen. OBC hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dir bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

vii                 Reiseversicherungen

OBC empfiehlt dir den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

viii                Rücktritt und Kündigung durch OBC

a                   OBC kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch OBC oder die Reiseleitung von dir nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn du dich in solchem Maß vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. OBC behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägst du selbst. OBC muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

b                   OBC kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten ( Zugang beim Reisenden). OBC informiert dich selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dir unverzüglich zugeleitet. Du erhältst den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

c                    OBC kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

d                   Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhältst du im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030)5000-2000.

ix Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

a                   Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. OBC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

b                   Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des Reisepreises ergebenden Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.

c                    Soweit OBC infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

d                   Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet OBC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kannst du den Reisevertrag – in deinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von OBC verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Du schuldest OBC nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

x                    Schadensersatz

a                   Bei Vorliegen eines Reisemangels kannst du unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dir verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für OBC nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Du kannst auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

b                   Haftungsbeschränkung

 

Die Haftung von OBC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit dein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

c                    Deliktische Schadenersatzansprüche

Für alle gegen OBC gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Hohe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

d                   OBC haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für dich erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen OBC ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

e                   Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten musst du selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge solltest du vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet OBC nur, wenn OBC ein Verschulden trifft. OBC empfiehlt dir den Abschluss einer Unfallversicherung.

f                    Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

f.a                 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

f.b                 Solltest du wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer iii.b mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.

Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wende dich an den Leistungsträger (z. B. Hotelier) oder direkt an OBC.

f.c                 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

g                   Verjährung

Deine Schadenersatzansprüche aus § 651n Abs. 1 BGB, mit Ausnahme der Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die gesetzlichen Ersatzansprüche von OBC wegen Veränderung oder Verschlechterung der dem Kunden im Rahmen der Durchführung der Reise überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.

xi Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

a                   OBC wird dich über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.

b                   Du bist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu deinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von OBC bedingt sind.

c                    Entnehme bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achte bitte darauf, dass dein Reisepass oder dein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.

xii                 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle deine personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit deinen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

xiii                Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

4. Dienstleistungen, Warenhandel & Fitnessreisen übergreifende Allgemeine Geschäftsbedingungen

      i.       Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder per Lastschrifteinzug. Bei Reisen kannst du zusätzlich per Vorkasse bezahlen. Wenn du dein schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt hast und sollte der Lastschrifteinzug von deinem genannten Lastschriftkonto nicht möglich sein, sind wir berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte etc.) i.H.v. 10 € zu erheben. Es bleibt dir vorbehalten nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Eine Belastung des von dir gewählten Zahlungsmittels erfolgt frühestens nach unserer Annahme deines Vertragsangebots durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.

Du hast die Möglichkeit deinen Platz im nachfolgenden Bootcamp zu reservieren indem du die Auto-Buchen Funktion nutzt. Diese ist eine automatische Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit. 5 Wochen vor dem Start deines Folgecamps wird automatisch die Buchung deines Camps in der von dir ausgewählten Variante (ganzes Camp, halbes Camp 1. Tag, halbes Camp 2. Tag oder Flexcamp) getätigt. Die Buchung ist verbindlich und die damit verbundene Gebühr wird über das von dir bestätigte Sepa Lastschriftverfahren eingezogen. Dein Widerrufsrecht nach der Buchung bleibt hiervon unberührt. Falls dein Folgecamp 5 Wochen vor dem Start noch nicht veröffentlicht wurde, wird die Buchung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung durchgeführt. Du kannst die automatische Vertragsverlängerung jederzeit kündigen oder in eine andere Variante abändern.

     ii.       Bestellvorgang

Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 3 Schritte. Im ersten Schritt wählst du die gewünschten Waren aus und fügst diese dem Warenkorb ("Turnbeutel") hinzu. Im zweiten Schritt siehst du im "Turnbeutel" alle Produkte, die du ausgewählt hast. Im letzten Schritt gibst du deine Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, wählst die Versand und Zahlungsmethode aus und hast die Möglichkeit ausgewählte Artikel noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor du deine Bestellung durch Klicken auf 'kostenpflichtig bestellen' verbindlich an uns absendest. Die Annahme deiner Bestellung durch uns erfolgt durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von zwei Tagen.

    iii.       Sprache des Vertragsschlusses

Für den Vertragsschluss steht dir ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

    iv.       Speicherung des Vertragstextes

Wir speichern den Vertragstext und senden dir die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail oder in Papierform zusammen mit der bestellten Ware zu. Nach Abschluss der Bestellung kannst Du den Vertragstext in deinem Kundenaccount ("Bootboard") einsehen.

     v.       Geheimhaltung

Original Bootcamp hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen über dich Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus. Du verpflichtest dich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Original Bootcamp Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

    vi.        Links auf andere Internetseiten

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   vii.       Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Falls keine Ersatzbestimmung getroffen wird, gilt die einschlägige gesetzliche Bestimmung. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.